Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Bei Abschluss eines Veranstaltungsvertrags mit „Wandern am Lago“ (Hans-Heinrich Walther, Schloßpark 6  D-90607 Rückersdorf), nachfolgend „W.A.L“ genannt, gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Veranstaltungsvertrages, soweit nicht im Einzelfall oder aufgrund der dem Veranstaltungsvertrag basierenden Leistungsbeschreibung etwas anderes vereinbart wird.

 

 

1. Anmeldung und Vertragsschluss

Das Wanderangebot der W.A.L im Internetauftritt oder in anderen Medien erfolgt freibleibend. Mit dem im Internet beigefügtem Anmeldeformular formlos per Telefon oder E-Mail meldet sich der Teilnehmer an und bietet uns den Abschluss des von W.A.L beschriebenen Reisevertrags an. Dieser wird durch die Annahme durch W.A.L, in der Regel durch Übersendung der Anmeldebestätigung rechtskräftig abgeschlossen.

 

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung wird die dort angegebene Anzahlung innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Diese beträgt pro Person 100.- Euro.

Der Restbetrag des gesamten Veranstaltungspreises ist ohne weitere Aufforderung 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung (Anmeldebestätigung weniger als 3 Wochen vor Reiseantritt) ist der gesamte Betrag unverzüglich mit Zugang der Bestätigung zur Zahlung fällig.

 

Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Zahlungseingang auf dem Konto der W.A.L an.

 

Im Falle von Zahlungsverzug ist W..A.L berechtigt den Veranstaltungsvertrag aufzulösen und Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen zu berechnen, wenn nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Leistungsmangel vorliegen sollte.

 

3.Leistungsinhalt

Der Umfang und der Preis des Angebotes der W.A.L richten sich nach den Informationen der Leistungsbeschreibung, die mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags Vertragsinhalt wird.

 Die Leistung von W.A.L besteht hautsächlich aus der Führung der Wandertouren, der Unterkunft und der Bewirtung.

 An-und Abreise liegen auf eigene Kosten in der Verantwortung der Teilnehmer.

W.A.L gibt den Teilnehmern auf Wunsch Hilfestellung bei der An-und Abfahrtsplanung.

Bei den ausgeschriebenen Veranstaltungen beginnt die Verpflegung mit dem ersten Abendessen am ersten Tag und endet mit dem letzten Frühstück am Abreisetag. Die Verpflegung, über das tägliche Frühstück, Lunchpaket und Abendmenü hinaus, muss von den Teilnehmern selbst organisiert werden, soweit in der Tourenbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

 

Die Unterkunft erfolgt mit 2 Personen im Doppelzimmer mit Etagenbad soweit vom Teilnehmer nicht ausdrücklich ein Einzelzimmer mit entsprechendem Aufschlag gebucht wird. Hat sich bei der Buchung eines Platzes im Doppelzimmer bis ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsantritt kein gleichgeschlechtlicher Zimmerpartner gemeldet erhält der Teilnehmer ein Doppelzimmer oder ein Einzelzimmer ohne weitere Berechnung von Einzelzimmerzuschlag.

Bei Abbruch der Veranstaltung aus persönlichen Gründen des Teilnehmers nach ihrem Beginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eventuell entstehende Mehrkosten (z.B. Transport) gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

4. Vorbehalt von Änderungen

Aufgrund der individuellen Art des Programmes von W.A.L können Programm-und Routenäderungen entgegen der Vorankündigung erforderlich werden, insbesondere aus Witterungsgründen, Konditionsproblemen von Teilnehmern oder Behinderungen durch Dritte etc. In solchen Fällen ist W.A.L berechtigt solche Änderungen jederzeit und auch kurzfristig vorzunehmen und bedarf dazu nicht der Zustimmung der Teilnehmer.

 

Fallen aus solchen Gründen oder aus anderen Gründen, die W.A.L nicht zu verantworten hat, angekündigte Programmpunkte oder Alternativprogramme aus, besteht seitens der Teilnehmer kein Anspruch auf Entschädigung.

 

5. Körperliche Anforderungen, Alter

Gute Grundkondition und Grundgesundheit werden für die Touren von W.A.L vorausgesetzt. Darüber hinaus sind die zu der jeweiligen Tour angegebenen körperlichen Anforderungen zu beachten. Im Falle von gesundheitlicher Einschränkung und/oder regelmäßiger Einnahme von Medikamenten ist W.A.L vor der Tour eindeutig zu informieren.

 

Die in der Tourenbeschreibung genannte Ausrüstung ist vom Teilnehmer selbst mitzubringen. Diese Mindestausrüstung ist je nach Bedarf und Wetter vom einzelnen Teilnehmer zu ergänzen.

 

Die Angaben in den Tourenbeschreibungen zu körperlichen Anforderungen und Ausrüstung erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr, da sie subjektiven Einschätzungen und Bedürfnissen und äußeren Einflüssen, wie z. B. dem Wetter, unterworfen sind.

 

Sollten die Mindestanforderungen z. B. an die körperliche Kondition oder die Ausrüstung eines Teilnehmers nicht erfüllt sein, so entscheidet der Tourenleiter zur Sicherheit aller Teilnehmer zu Beginn oder während der Tour über den im Einzelfall nötigen Ausschluss einer Person.

In solchen Fällen ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen.

Unabhängig davon ist dem Tourenleiter- insbesondere bei Touren im Gebirge aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten.

 

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, Jugendliche unter 18 Jahren nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

 

6. Rücktritt durch den Veranstaltungsteilnehmer, Stellung einer Ersatzperson

Vor Beginn der Veranstaltung ist der Teilnehmer jederzeit berechtigt, den Rücktritt von der Veranstaltung zu erklären. Zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Teilnehmer seinen Rücktritt schriftlich per Email oder Brief erklären.

Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang bei W.A.L.

 

W.A.L kann im Falle eines Rücktritts eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistung gewöhnlich erzielten Erwerbes verlangen. Maßgeblich sind die nachbezeichneten Pauschalen. 

  • bei Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Entschädigung 30%. 
  • bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 
  • bei Rücktritt später als eine Woche vor Beginn 90 % des Veranstaltungspreises.

Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, nachzuweisen, dass keine wesentlich geringeren Kosten entstanden sind als die vorstehenden Pauschalen.

 Soweit Veranstaltungskosten bereits gezahlt wurden, wird dem Teilnehmer die Differenz zur Entschädigung zurückerstattet.

 Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennen der an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Voraussetzung ist, dass dieser Ersatzteilnehmer den besonderen Anforderungen (insbesondere hinsichtlich der körperlichen Anforderungen und der Ausrüstung)  genügt und seine Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen.

 

Tritt ein solcher Ersatzteilnehmer in den Veranstaltungsvertrag ein, so haftet er und der ursprüngliche Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden Mehrkosten.

 

 

7.Rücktritt durch den Veranstalter

Bei Nichterreichen der in der Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl (4 Personen), bei kurzfristigem Ausfall des Wanderführers oder aus sonstigem wichtigem Grund ist W.A.L berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

 Die Teilnehmer erhalten in diesem Fall auf den Veranstaltungspreis bereits geleistete Zahlungen zurück.

 Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

 

 

 

8. Haftungsbeschränkung

W.A.L haftet keinesfalls für Leistungsstörungen, Personen-und Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Fahrgemeinschaften, Ausflüge).

 

Die Haftung von W.A.L aus dem Veranstaltungsvertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt.

 

  • 1.     soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder W.A.L 
  • 2.     für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

Gelten für von einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch W.A.L gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen.

 

Im Übrigen haftet W.A.L für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und die nicht Körperschäden sind dem Teilnehmer ebenfalls nur bis zur Höhe des dreifachen Veranstaltungspreise.

 

9. Verjährung

Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsendes.

 

Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren ebenfalls in einem Jahr, beginnend mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsendes, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt.

 

 

10.Pass, Visa-und Gesundheitsvorschriften

Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu Pass-Visa-und Gesundheitsvorschriften

für die entsprechenden Reiseländer. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Informationen hierzu gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die im Besitz eines von Ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind.

 

11.Versicherung

In dem Veranstaltungsangebot von W.A.L sind keine Versicherungen für die Teilnehmer enthalten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, selbst für Versicherungsschutz zu sorgen und eine Unfallversicherung     sowie bei Reisen ins Ausland eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

 

 

12.Anwendbares Recht

Für ein mit W.A.L zustande kommendes Vertragsverhältnis sowie vorvertragliche Schuldverhältnisse, gilt ausschließlich das deutsches Recht.

Die Vertragssprache ist deutsch. Der Gerichtstand ist Nürnberg.

 

13.Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns („Wandern am Lago“ Hans-Heinrich Walther Schlosspark 6  D- 90607 Rückersdorf oder E-Mail: walther@swz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Wiederrufs-Formular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.wandern-am-lago.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Wiederrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

 

Stand 01.06.2023